

Im Reisegewerbe kann ich aufgrund geltender Regelungen keine Aufträge oder Bestellungen von Kunden entgegennehmen - §55 Gewerbeordnung.
Gerne Informiere ich Sie darüber, wie Dienstleistungen im Reisegewerbe Zustandekommen.

Rechtslage
Selbstständig nur mit Meisterbrief?
Wer in Deutschland einen Handwerksbetrieb mit Lehrlingsausbildung eröffnen möchte benötigt dafür einen Meisterbrief.
Auch wer sich als Geselle im Handwerk selbstständig machen will, muss diesen im stehenden Gewerbe vorweisen können, selbst wenn er gar nicht als Ausbildungsbetrieb agiert, bzw. allein tätig ist.
Die Alternative dazu bietet dem Fachhandwerker das "Reisegewerbe", in dem er auch OHNE Meistertitel, Zertifizierungsbedürftige Abreiten ausführen kann.

Definition
Als Reisegewerbetreibender unterliegt man allerdings gewissen "Hürden" um einen Ausgleich zum Handwerk im Stehenden Gewerbe zu schaffen, welches durch Eintragung in die Handwerksrolle und Erwerb des Meistertitels einen erhöhten "Aufwand" zu bewältigen hat.
Aus diesem Grund müssen Aufträge im Reisegewerbe durch Initiative des Dienstleisters entstehen
(ohne vorhergehende Bestellung / Haustürgeschäft).
Und nicht wie im Stehenden Gewerbe, mit Bestellung einer Leistung durch den Kunden.
Zum Verbraucherschutz dient die Reisegewerbekarte, in welcher alle Tätigkeiten eingetragen sind, zu deren Ausübung der Besitzer dieser, im Rahmen der Gewerbeordnung berechtigt ist.


Das klappern gehört zum Handwerk
Auf sich aufmerksam machen müssen Handwerker im Reisegewerbe also mehr als im Stehenden Gewerbe, damit es zum Vertragsabschluss kommen kann.
*Im Reisegewerbe abgeschlossene Verträge
beinhalten für den Privatkunden ein 14 tägiges Rücktrittsrecht

Möglichkeiten
Des weiteren kann, wer ein zertifizierungsfreies Gewerbe
-wie zum Beispiel einen Handel- bewirtschaftet in diesem auch zertifizierungsbedürftige Arbeiten ausführen, solange diese in unerheblichen* Rahmen erfolgen und in Zusammenhang mit dem Stehenden Gewerbe stehen.
z.B. darf ein Tankstellenbesitzer neben seinem Stehenden Gewerbe (Tankstelle),
innerhalb eines unerheblichen Nebengewerbes KFZ Reparaturen durchführen, ohne damit in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
*Als unerheblich gilt, wenn mit der Dienstleistung weniger Umsatz als mit dem im Beispiel erwähnten Handel gemacht wird und die Arbeitszeit unter der, eines in diesem Berufsfeld tätigen Arbeiters liegt.

Weitere Informationen
Sie möchten mehr über das Reisegewerbe erfahren?
Oder Sie wollen wissen wie Ich Ihnen ein
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Hinterlassen Sie mir einfach Ihre Kontaktdaten
und ich nehme mir gerne die Zeit Ihre Fragen zu beantworten.
In der Zwischenzeit können Sie sich gerne in meinem Handel
über Möglichkeiten informieren, mit denen wir gemeinsam
das richtige Klima für Ihr Vorhaben ermöglichen.
Mehr Informationen über mich und was ich überhaupt im Reisegewerbe anbiete.